BGH, Urteil vom 05.11.1985 - Aktenzeichen 1 StR 491/85
DRsp Nr. 1992/4083
Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers
»Der Umstand, daß ein Pfarrer Einfluß auf die Lebensführung minderjähriger Gemeindemitglieder nimmt, rechtfertigt nicht ohne weiteres die Annahme eines Anvertrautseins im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1, 2StGB.«