I.
Das Amtsgericht München führt für den Betroffenen seit Jahren ein Betreuungsverfahren, in welchem für ihn für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern sowie Reha-Einrichtungen sein Vater zum Betreuer bestellt ist. Der Betroffene hält sich seit Mitte 1997 dauerhaft in einem Pflegeheim im Bezirk des Amtsgerichts Rosenheim auf. Deshalb will das Amtsgericht München das Verfahren an das zur Übernahme bereite Amtsgericht Rosenheim abgeben. Der Betreuer hat sich zur Abgabe nicht geäußert; der Betroffene ist nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen vom 12.10.2004 geschäftsunfähig.
II.
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