KG - Beschluß vom 09.08.1994 (1 W 3268/92) - DRsp Nr. 1995/6419
KG, Beschluß vom 09.08.1994 - Aktenzeichen 1 W 3268/92
DRsp Nr. 1995/6419
Selbst wenn die Nichtehelichkeit eines Kinde noch nicht rechtskräftig festgestellt wurde, kann die Vaterschaft zu diesem Kind wirksam anerkannt werden (vgl. BGH - IVb ZB 79/86 - vom 17.12.1986, FamRZ 1987, 375 = NJW 1987, 899).Stimmt das Jugendamt - als Amtspfleger - innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe des Anerkenntnisses diesem als gesetzlicher Vertreter des Kindes zu, so wurde die Zustimmungserklärung in jedem Falle rechtzeitig abgegeben.