OLG Zweibrücken - Urteil vom 25.11.1997
5 UF 122/96
Normen:
BGB § 779 ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 1126
NJW-RR 1998, 1680

OLG Zweibrücken - Urteil vom 25.11.1997 (5 UF 122/96) - DRsp Nr. 1999/1415

OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.11.1997 - Aktenzeichen 5 UF 122/96

DRsp Nr. 1999/1415

Selbst wenn ein gerichtlich ordnungsgemäß protokollierter Vergleich einen unbestimmten Inhalt hat und deswegen nicht Grundlage der Zwangsvollstreckung sein kann, wird durch diesen Vergleich, sofern er sich auf den gesamten Streitstoff bezieht, der Prozeß beendet. In einem derartigen Fall muß, sofern der Streit der Parteien wegen der Unbestimmtheit des Vergleichs nicht geklärt ist, der Streit der Parteien in einem neuen Rechtsstreit geklärt werden.

Normenkette:

BGB § 779 ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 1126
NJW-RR 1998, 1680