OLG Dresden - Urteil vom 06.02.2003
10 UF 771/02
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ; BGB § 1607 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1211
NJ 2003, 375
OLGReport-Dresden 2003, 131
Vorinstanzen:
AG Freiberg, vom 27.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 0283/00

Selbstbehalt der Großeltern bei Unterhaltsanspruch ihrer minderjährigen Enkel

OLG Dresden, Urteil vom 06.02.2003 - Aktenzeichen 10 UF 771/02

DRsp Nr. 2003/5936

Selbstbehalt der Großeltern bei Unterhaltsanspruch ihrer minderjährigen Enkel

»Der Selbstbehalt von Großeltern gegenüber einem Unterhaltsanspruch ihrer minderjährigen Enkel ist dem angemessenen Selbstbehalt volljähriger Kinder gegenüber ihren unterhaltsbedürftigen Eltern gleichzusetzen.«

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 ; BGB § 1607 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die am xxxxxxxxxxxxxxx geborene Klägerin ist die Enkelin des Beklagten. Sie nimmt diesen auf Zahlung von Verwandtenunterhalt für den Zeitraum ab dem 1. Februar 2000 in Anspruch.