Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer in dem am 22. Januar 2009 verkündeten Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, VK 2 LVwA - 18/08, wird zurückgewiesen.
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