Die Parteien streiten um rückständigen und laufenden Kindesunterhalt für die Zeit ab Oktober 2003.
Der am 9. September 1985 geborene Kläger ist der eheliche Sohn des Beklagten; seine Eltern leben getrennt. Der Kläger ist Schüler, erzielt kein eigenes Einkommen und lebt - wie seine am 15. September 1988 geborene Schwester - im Haushalt seiner Mutter.
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