1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 16.3.2015 wie folgt abgeändert:
In Höhe eines Betrages von 58.850 € wird der dingliche Arrest in das Vermögen der Antragsgegnerin angeordnet. Durch die Hinterlegung eines Betrages von 58.850 € wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt und die Antragsgegnerin berechtigt, die Aufhebung des Arrestes zu beantragen.
2. Von den Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller 70 % und die Antragsgegnerin 30 % zu tragen.
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