OLG Celle - Urteil vom 05.07.2005
16 U 1/05
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 15.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 450/00

Sittenwidrige Ehegattenmithaftung für Pachtverbindlichkeiten des Ehepartners

OLG Celle, Urteil vom 05.07.2005 - Aktenzeichen 16 U 1/05

DRsp Nr. 2005/10946

Sittenwidrige Ehegattenmithaftung für Pachtverbindlichkeiten des Ehepartners

»Sittenwidrigkeit der Ehegattenmithaftung für Pachtverbindlichkeiten des Ehepartners durch krasse finanzielle Überforderung.«

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin begehrt im Wege der Vollstreckungsgegenklage, die Vollstreckung aus der im Tenor aufgeführten notariellen Urkunde für unzulässig zu erklären.

Wegen des Sachverhalts wird auf das Versäumnisurteil des BGH (Bd. IV Bl. 74 ff.) und ergänzend auf den Tatbestand des Urteils des 2. Zivilsenats (Bd. III Bl. 385 ff.) verwiesen. Nach Aufhebung jenes Urteils und Zurückverweisung der Sache an den nunmehr zuständigen 16. Zivilsenat geht es im Wesentlichen noch um die Frage der Sittenwidrigkeit der Mithaftung der Klägerin für die Pachtzinsschulden ihres Ehemannes, wobei auf die Einkommens und Vermögensverhältnisse der Klägerin im Dezember 1991 sowie darauf abzustellen ist, ob der Pachtvertrag ordentlich kündbar war.

Dazu haben beide Parteien umfassend ergänzend vorgetragen (ab Bd. IV Bl. 134 ff.), worauf wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird.

Die Klägerin beantragt,

wie erkannt.

Der Beklagte beantragt,

die Berufung zurückzuweisen.