Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 29. Oktober 2008 - 156 F 10135/08 - und das diesem zugrunde liegende Verfahren aufgehoben und zur weiteren Verhandlung und Entscheidung einschließlich der Folgesache Versorgungsausgleich sowie der Kosten des Berufungsverfahrens an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zurückverwiesen.
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