Die am 12. November 1963 geborene Beklagte ist seit 1982 verheiratet. Nach der Eheschließung ging sie noch 6 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit nach. Sie arbeitete als Behandlungshilfe in einem Sanatorium und verdiente monatlich 640 DM netto. Seitdem verrichtet die Beklagte nur noch gelegentlich Aushilfsarbeiten. Sie ist Hausfrau und betreut und versorgt die am 24. Juli 1987 aus der Ehe hervorgegangene Tochter.
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