Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Schuldbeitritts.
Im Jahre 1990 hatte der als Immobilienmakler tätige türkische Ehemann der Beklagten Schwierigkeiten bei der Rückzahlung eines ihm durch die Klägerin gewährten Ratenkredits über 50.000 DM. Da er zusätzlich Steuerschulden in Höhe von rund 18.500 DM hatte, vereinbarten die Vertragsparteien am 6. Juni 1990 eine Umschuldung unter Erhöhung des Kreditrahmens auf 85.000 DM. Der neue Darlehensvertrag wurde von der Beklagten auf Verlangen der Klägerin als sogenannter "Mitantragsteller" unterzeichnet.
Die Beklagte war damals 24 Jahre alt. Sie besitzt zwar eine abgeschlossene Realschulausbildung, hat aber keinen Beruf erlernt und war auch nicht erwerbstätig. Im September 1988 hat sie einen behinderten Sohn geboren.
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