Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
BGH, Vorlagebeschluß vom 29.06.1999 - Aktenzeichen XI ZR 10/98
DRsp Nr. 1999/7550
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
Dem Großen Senat für Zivilsachen werden gemäß § 132 Abs. 4GVG folgende Fragen vorgelegt:1. Ist die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft oder Mithaftungsübernahme wegen finanzieller Überforderung für alle Bürgen und Mithaftenden nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen?Gilt dies auch für vor dem 1. Januar 1999 geschlossene Verträge?2. Ist eine Bürgschaft oder Mithaftungsübernahme bei krasser finanzieller Überforderung des Bürgen oder Mithaftenden auch ohne Hinzutreten besonders belastender Umstände grundsätzlich sittenwidrig und daher nichtig?Liegt eine solche krasse finanzielle Überforderung vor, wenn der Bürge oder Mithaftende bei Übernahme der Verpflichtung voraussichtlich allein nicht in der Lage sein wird, auch nur die vertraglich vereinbarten Zinsen zu entrichten?3. Stellt es grundsätzlich einen angemessenen Interessenausgleich dar, wenn der finanziell krass überforderte Bürge oder Mithaftende aus dem Kredit mittelbare Vorteile erlangt, oder sind nur unmittelbare Vorteile zu berücksichtigen?