BGH - Vorlagebeschluß vom 29.06.1999
XI ZR 10/98
Normen:
ZPO § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1999, 1721
DB 1999, 1699
DStR 2000, 1403
FuR 2000, 164
KTS 1999, 500
MDR 1999, 1208
NJW 1999, 2584
NZI 1999, 450
WM 1999, 1556
ZIP 1999, 1257

Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

BGH, Vorlagebeschluß vom 29.06.1999 - Aktenzeichen XI ZR 10/98

DRsp Nr. 1999/7550

Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Dem Großen Senat für Zivilsachen werden gemäß § 132 Abs. 4 GVG folgende Fragen vorgelegt: 1. Ist die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft oder Mithaftungsübernahme wegen finanzieller Überforderung für alle Bürgen und Mithaftenden nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen? Gilt dies auch für vor dem 1. Januar 1999 geschlossene Verträge? 2. Ist eine Bürgschaft oder Mithaftungsübernahme bei krasser finanzieller Überforderung des Bürgen oder Mithaftenden auch ohne Hinzutreten besonders belastender Umstände grundsätzlich sittenwidrig und daher nichtig? Liegt eine solche krasse finanzielle Überforderung vor, wenn der Bürge oder Mithaftende bei Übernahme der Verpflichtung voraussichtlich allein nicht in der Lage sein wird, auch nur die vertraglich vereinbarten Zinsen zu entrichten? 3. Stellt es grundsätzlich einen angemessenen Interessenausgleich dar, wenn der finanziell krass überforderte Bürge oder Mithaftende aus dem Kredit mittelbare Vorteile erlangt, oder sind nur unmittelbare Vorteile zu berücksichtigen?

Normenkette:

ZPO § 138 Abs. 1 ;

Gründe: