Der Kläger und seine frühere Ehefrau waren mit den beklagten Eheleuten seit Jahren bekannt. Als die Ehefrau des Klägers sich 1978 von ihm trennte, kümmerten sich die Beklagten in freundschaftlicher Weise um den an Asthma leidenden - Kläger: Die Beklagte zu 2 verrichtete für ihn Haushaltsarbeiten. Der Kläger hielt sich häufig im Haus der Beklagten auf, nahm an ihren Mahlzeiten teil und übernachtete manchmal auch dort. Die Beklagte zu 2 verbrachte mit ihm mehrere Male ihren Urlaub. Spätestens seit Sommer 1980 kam es zwischen beiden zu geschlechtlichen Beziehungen, die auch dem Beklagten zu 1 bekannt wurden.
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