OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.10.2005
24 W 64/05
Normen:
BGB § 138 § 607 (a.F.) ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 334
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 297/05

Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages wegen finanzieller Überforderung eines Ehegatten bei gemeinsam als Mitschuldner unterzeichnetem Vertrag?

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.10.2005 - Aktenzeichen 24 W 64/05

DRsp Nr. 2006/26253

Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages wegen finanzieller Überforderung eines Ehegatten bei gemeinsam als Mitschuldner unterzeichnetem Vertrag?

»Auf die Frage der krassen finanziellen Überforderung eines Ehegatten kommt es nicht an, wenn dieser den Darlehensvertrag als Mitschuldner und nicht lediglich als Mithaftender unterzeichnet hat.«

Normenkette:

BGB § 138 § 607 (a.F.) ;

Entscheidungsgründe:

Die nach § 127 II 2 ZPO statthafte und im übrigen form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten, über die der originäre Einzelrichter des Beschwerdegerichts zu entscheiden hat (§ 568 ZPO), ist nicht begründet.

Das Landgericht hat der Beklagten die nachgesuchte Prozesskostenhilfe zutreffend wegen fehlender Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung versagt. Der Darlehensvertrag vom 19./21. Nov. 2001 ist nicht sittenwidrig und daher nicht nichtig.