OLG Oldenburg, Urteil vom 25.08.2003 - Aktenzeichen 14 UF 70/03
DRsp Nr. 2004/19861
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages
Ein Ehevertrag mit Verzicht auf Versorgungs- und Zugewinnausgleich und nacheheliche Unterhaltsansprüche ist jedenfalls dann sittenwidrig, wenn die schwangere Braut hiermit erstmals unmittelbar vor der Eheschließung konfrontiert wird.