Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages unter türkischen Eheleuten
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2003 - Aktenzeichen II-4 UF 212/02
DRsp Nr. 2004/15007
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages unter türkischen Eheleuten
Ein Ehevertrag unter türkischen Eheleuten, die deutsches Recht als Güterrechtsstatut gewählt, Gütertrennung vereinbart, der Versorgungsausgleich ausgeschlossen sowie gegenwärtig auf nachehelichen Unterhalt verzichtet wird, ist nicht sittenwidrig.