Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 17.07.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegnerin wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt, soweit sie nachehelichen Unterhalt von monatlich 464,00 € für einen Zeitraum von einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung begehrt.
Ihr wird Rechtsanwältin S., Berlin, zu den Bedingungen eines Bremer Rechtsanwalts beigeordnet.
Die 1974 geborene Antragsgegnerin begehrt im Rahmen des Scheidungsverbunds Prozesskostenhilfe für ihren Antrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts von monatlich 464,- €.
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