SchlHOLG, Beschluß vom 26.08.1998 - Aktenzeichen 2 W 153/98
DRsp Nr. 1998/18488
Sofortige Beschwerde bei Unterbringung
»Jedenfalls bei einer Unterbringungsdauer von längstens 2 Wochen ist nach dem Beschluß des BVerfG vom 10. Mai 1998 (NJW 1998, 2432) die sofortige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung zulässig, auch wenn die Unterbringungsmaßnahme während der Rechtsmittelfrist endete.«