Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 09.09.2021 -
Die zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den im Tenor bezeichneten Beschluss, mit welchem das Amtsgericht - Familiengericht - Eschweiler dem Antragsteller, dem durch Beschluss vom 20.11.2020 (Bl. 24 VKH-Heft) Verfahrenskostenhilfe zu Raten von monatlich 66,00 € bewilligt worden war, diese Bewilligung wegen Nichtzahlung offener Raten nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO widerrufen hat, hat Erfolg.
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