1. Die sofortige Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 12.09.2024, Az.
2. Außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet. Für die unbegründete Beschwerde wird eine Gebühr von 66 € erhoben.
I.
Die Mutter wendet sich gegen die Ablehnung der Beiordnung ihrer Rechtsanwältin im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsvermittlungsverfahren.
Die Beteiligten sind die Eltern des betroffenen Kindes L. G., geb. am ... Zur Ausgestaltung der Umgangskontakte des Vaters mit L. hatten sie im Verfahren des Amtsgerichts Mannheim, Az.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|