Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 28. Januar 2020 abgeändert.
Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt [... ] bewilligt.
I. Die Antragstellerin begehrt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Ehescheidungsverfahren.
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