OLG Hamburg - Beschluss vom 26.05.2020
12 WF 52/20
Normen:
BGB § 1567 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
FamRB 2021, 4
FamRZ 2020, 1903
Vorinstanzen:
AG Hamburg-St. Georg, vom 28.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 981 F 174/19

Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe für ein EhescheidungsverfahrenBegriff des Getrenntlebens

OLG Hamburg, Beschluss vom 26.05.2020 - Aktenzeichen 12 WF 52/20

DRsp Nr. 2020/8276

Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe für ein Ehescheidungsverfahren Begriff des Getrenntlebens

Orientierungssatz: Ein Auftreten gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft stellt insbesondere bei Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung ein Indiz dafür dar, das für das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft und gegen ein Getrenntleben der Ehegatten spricht. Dieses Indiz kann jedoch durch einen substantiierten Tatsachenvortrag widerlegt werden.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 28. Januar 2020 abgeändert.

Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt [... ] bewilligt.

Normenkette:

BGB § 1567 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I. Die Antragstellerin begehrt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Ehescheidungsverfahren.