Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Konstanz vom 14.09.2021 (
Die weitergehende sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
3.Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren gemäß Nr. 1912 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG wird auf die Hälfte ermäßigt.
I.
Der Antragsgegner, der ... lebt und arbeitet, wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung monatlicher Raten bei der bewilligten Verfahrenskostenhilfe.
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