Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der am 4. Dezember 2021 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Pankow -
Gerichtsgebühren sind nicht zu erheben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Antragstellerin wendet sich dagegen, dass das Familiengericht die ihr mit dem am 6. Juli 2021 erlassenen Beschluss gewährte Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverfolgung in einem Ehescheidungsverfahren mit dem angegriffenen, am 4. Dezember 2021 erlassenen Beschluss aufgehoben hat.
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