OLG Hamm - Beschluss vom 07.07.2005
15 W 187/05
Normen:
FGG § 20 Abs. 1 § 27 ; BGB § 1908b ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2006, 648
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 103/05

Sofortige Beschwerde gegen die Entlassung als Betreuer

OLG Hamm, Beschluss vom 07.07.2005 - Aktenzeichen 15 W 187/05

DRsp Nr. 2006/8463

Sofortige Beschwerde gegen die Entlassung als Betreuer

Die Beschwerdebefugnis des Bescherdeführers ergibt sich aus dem Umstand, dass das Landgericht ihn gegen seinen Willen aus dem Amt des Betreuers entlassen und damit in seine durch § 20 Abs. 1 FGG geschützte Rechtsposition eingegriffen hat. Die sofortige weitere Beschwerde ist begründet, wenn die Entscheidung des Landgerichts auf einer Verletzung des Rechts beruht, § 27 Abs.1 FGG.

Normenkette:

FGG § 20 Abs. 1 § 27 ; BGB § 1908b ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Betroffene steht seit 2003 in den Bereichen Vermögenssorge sowie Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden unter Betreuung. Zum Betreuer war zunächst Herr M bestellt. Die Betreuung war seinerzeit durch den Beteiligten zu 3) als anwaltlichen Vertreter der Mutter des Betroffenen angeregt worden.