Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Singen vom 27.11.2018 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 150 € festgesetzt.
I.
Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich die Antragsgegnerin gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Eltern der E. A., die bei der allein sorgeberechtigten Antragsgegnerin lebt.
Im Umgangsverfahren
§ 1
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|