Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 4. Januar 2022 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mönchengladbach-Rheydt (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Antrag der Antragsgegnerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Dem Antragsteller wird für seine Verteidigung gegen die Beschwerde der Antragsgegnerin notwendige ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht auf Antrag des Vaters vom 20.06.2021 gegen die Mutter ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 €, ersatzweise Ordnungshaft, festgesetzt, weil diese trotz der Anordnungen im Senatsbeschluss vom 23.12.2019 (
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