1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 12.10.2022 -
2. Die weitere Beschwerde zurückgewiesen.
3. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens unter der Antragstellerin und dem Antragsgegner gegeneinander aufgehoben.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen Ausfalls des begleiteten Umgangs am 10.02.2022 der in ihrem Haushalt lebenden Tochter mit ihrem Vater, dem Antragsteller.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 05.07.2021 - - (Bl. 63 Hauptakte, im Folgenden HA) wurde der Umgang des Antragstellers mit seiner Tochter als begleiteter Umgang vierzehntäglich für die Dauer von 2,5 Stunden geregelt und angeordnet, dass die Antragsgegnerin das Kind zu dem Familienzentrum, in dem der begleitete Umgang stattfindet, bringt und wieder abholt.
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