I. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 23. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
II. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die Festsetzung der Gerichtsgebühren für ein Unterhaltsverfahren.
Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Die Antragstellerin machte gegen den Antragsgegner Trennungsunterhaltsansprüche geltend. In der mündlichen Verhandlung am 1. September 2020 einigten sich die Eheleute. Das Gericht setzte noch in der Sitzung im Beschlusswege den Wert des Verfahrens fest und hob die Kosten des Verfahrens gegeneinander auf. Eine Begründung enthält der Beschluss nicht.
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