OLG Hamburg - Beschluss vom 27.07.2021
12 WF 88/21
Normen:
FamGKG -KV Nr. 1221 Nr. 3;
Fundstellen:
FamRZ 2022, 476
Vorinstanzen:
AG Hamburg, vom 23.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 270 F 1/20

Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung von Gerichtsgebühren für ein UnterhaltsverfahrenErmäßigung von Gerichtsgebühren nach Abschluss eines Vergleichs

OLG Hamburg, Beschluss vom 27.07.2021 - Aktenzeichen 12 WF 88/21

DRsp Nr. 2021/12107

Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung von Gerichtsgebühren für ein Unterhaltsverfahren Ermäßigung von Gerichtsgebühren nach Abschluss eines Vergleichs

Orientierungssatz: Eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren gemäß KV 1221 Nr. 3 FamGKG findet nur statt, wenn das gesamte Verfahren einschließlich der Regelung der Kosten durch Vergleich beendet worden ist. Eine Ermäßigung unterbleibt auch dann, wenn die Entscheidung nicht begründet wird oder die Parteien auf eine Begründung verzichtet haben.

I. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 23. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.

II. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Normenkette:

FamGKG -KV Nr. 1221 Nr. 3;

Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die Festsetzung der Gerichtsgebühren für ein Unterhaltsverfahren.

Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Die Antragstellerin machte gegen den Antragsgegner Trennungsunterhaltsansprüche geltend. In der mündlichen Verhandlung am 1. September 2020 einigten sich die Eheleute. Das Gericht setzte noch in der Sitzung im Beschlusswege den Wert des Verfahrens fest und hob die Kosten des Verfahrens gegeneinander auf. Eine Begründung enthält der Beschluss nicht.