Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rastatt vom 29.11.2018 (Az.:
Für das erfolglose Beschwerdeverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben; im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.
I.
Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich der Antragsgegner gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsabänderungsverfahren.
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