Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 26.02.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Kleve vom 11.02.2020 (
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
I.
Die Antragstellerin und Kindesmutter wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe seitens des Amtsgerichts für ein von ihr mit Schriftsatz vom 21.11.2019 gegen den Kindesvater eingeleitetes Umgangsverfahren bezüglich der Kinder S., geboren am 28.9.20.. und H., geboren am 23.4.20..
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