Auf die sofortige Beschwerde der beteiligten Mutter vom 7.2.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Recklinghausen vom 27.1.2022 abgeändert.
Der beteiligten Mutter wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für ihren Antrag vom 21.12.2021 unter Beiordnung der Rechtsanwälte B aus C bewilligt.
Die Gerichtsgebühr nach Nr. 1912 KV- FamGKG wird nicht erhoben.
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