KG - Beschluss vom 29.07.2021
16 WF 97/21
Normen:
FamFG § 87 Abs. 4; ZPO §§ 567 ff.;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, - Vorinstanzaktenzeichen 23 F 3323/20

Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines OrdnungsgeldantragesZuwiderhandlung gegen einen Vergleich in einer GewaltschutzsacheVerstoß nach Ablauf der in einem Vergleich festgelegten sechsmonatigen Frist

KG, Beschluss vom 29.07.2021 - Aktenzeichen 16 WF 97/21

DRsp Nr. 2021/18344

Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ordnungsgeldantrages Zuwiderhandlung gegen einen Vergleich in einer Gewaltschutzsache Verstoß nach Ablauf der in einem Vergleich festgelegten sechsmonatigen Frist

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird die Sache unter Aufhebung des am x. x 20x erlassenen Beschlusses des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - 23 F 3323/20 - und des zugrundeliegenden Verfahrens, soweit dort der Antrag des Antragstellers vom x. x 20x zurückgewiesen wurde, zur weiteren Verhandlung und Entscheidung über dessen Antrag und über die Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde an das Amtsgericht Pankow/Weißensee zurückverwiesen.

Normenkette:

FamFG § 87 Abs. 4; ZPO §§ 567 ff.;

Gründe:

I.

Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass das Familiengericht seinen Antrag vom x. x 20x zurückgewiesen hat, gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld zu verhängen, weil dieser gegen den am x. x 20x abgeschlossenen, familiengerichtlich bestätigten Vergleich in einer Gewaltschutzsache nach § 1 GewSchG zuwidergehandelt haben soll.