Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird die Sache unter Aufhebung des am x. x 20x erlassenen Beschlusses des Amtsgerichts Pankow/Weißensee -
I.
Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass das Familiengericht seinen Antrag vom x. x 20x zurückgewiesen hat, gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld zu verhängen, weil dieser gegen den am x. x 20x abgeschlossenen, familiengerichtlich bestätigten Vergleich in einer Gewaltschutzsache nach § 1 GewSchG zuwidergehandelt haben soll.
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