Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den am x. x 20x erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg -
I.
Die Antragstellerin wendet sich dagegen, dass das Familiengericht ihrem Antrag vom x. x 20x zurückgewiesen hat, gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld zu verhängen, weil er gegen den am x. x 20x abgeschlossenen, familiengerichtlich bestätigten Vergleich in einer einstweiligen Gewaltschutzsache nach § 1 GewSchG zuwidergehandelt haben soll.
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