OLG Brandenburg - Beschluss vom 29.08.2022
9 WF 92/22
Normen:
FamFG § 49;
Vorinstanzen:
AG Bernau, vom 10.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 228/22

Sofortige Beschwerde gegen eine ablehnende VerfahrenskostenhilfeentscheidungDurchsetzung des konsequenten Besuchs einer von Eltern gemeinsam ausgesuchten Kita

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2022 - Aktenzeichen 9 WF 92/22

DRsp Nr. 2022/13578

Sofortige Beschwerde gegen eine ablehnende Verfahrenskostenhilfeentscheidung Durchsetzung des konsequenten Besuchs einer von Eltern gemeinsam ausgesuchten Kita

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 10. Juni 2022 - Az. 6 F 228/22 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren hat der Antragsteller zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FamFG § 49;

Gründe:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist gemäß § 76 Abs. 2 FamFG in Verbindung mit §§ 127, 567 ff. ZPO zulässig, insbesondere auch statthaft.