OLG Brandenburg - Beschluss vom 17.05.2021
13 WF 23/21
Normen:
FamFG § 243;
Fundstellen:
FamRZ 2022, 554
FuR 2022, 378
Vorinstanzen:
AG Strausberg, vom 22.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 28 F 203/19

Sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung nach AntragsrücknahmeVerteilung der Verfahrenskosten in Unterhaltssachen nach billigem ErmessenNichtbeachtung einer außergerichtlichen Auskunftsforderung und Belegforderung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2021 - Aktenzeichen 13 WF 23/21

DRsp Nr. 2021/8534

Sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme Verteilung der Verfahrenskosten in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen Nichtbeachtung einer außergerichtlichen Auskunftsforderung und Belegforderung

1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 22. Januar 2021 wird zurückgewiesen.

2. Der Verfahrenswert für die erste Instanz wird auf 22.985 € festgesetzt.

3. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Normenkette:

FamFG § 243;

Gründe:

I.

Der Antragsgegner wendet sich im Stufenverfahren um Trennungsunterhalt mit seiner sofortigen Beschwerde gegen die ihm nach Antragsrücknahme durch die Antragstellerin und nach eigener, auf seinen Widerantrag bezogener Erledigungserklärung auferlegte Kostenlast.