1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 22. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
2. Der Verfahrenswert für die erste Instanz wird auf 22.985 € festgesetzt.
3. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Der Antragsgegner wendet sich im Stufenverfahren um Trennungsunterhalt mit seiner sofortigen Beschwerde gegen die ihm nach Antragsrücknahme durch die Antragstellerin und nach eigener, auf seinen Widerantrag bezogener Erledigungserklärung auferlegte Kostenlast.
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