Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 7.4.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Melsungen vom 11.3.2020 dahingehend abgeändert, dass die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf bis 500 € festgesetzt.
Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren wird in Abänderung des Beschlusses vom 3.2.2021 auf 2.430 € festgesetzt.
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