Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 07.02.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 05.01.2022 in der Fassung des teilweise abhelfenden Beschlusses vom 07.03.2022 teilweise abgeändert.
Die vom Antragsgegner zu zahlenden monatlichen Raten werden auf 209,00 € festgesetzt.
Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde, über die der Senat nach Übertragung durch den Einzelrichter gemäß § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO in der nach dem GVG vorgesehenen Besetzung entscheidet, führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Entscheidung.
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