Die sofortige Beschwerde der Mutter gegen den Beweisbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Zossen vom 18.10.2022 wird als unzulässig verworfen.
I.
Die beschwerdeführende Mutter wendet sich gegen einen Beweisbeschluss im Verfahren über ihren Umgang mit ihrer 5-jährigen Tochter T..., die bei den Großeltern aufwächst.
Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, zur Frage, ob die vom Senat mit Beschluss vom 21.07.2021 festgelegte Umgangsregelung, insbesondere die Durchführung des unbegleiteten Umgangs der Mutter mit ihrer Tochter dem Kindeswohl entspricht.
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