1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg - vom 25. Januar 2018 -
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Antragsgegnerin wird die von ihr für das Beschwerdeverfahren nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe verweigert.
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