Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Hersbruck vom 03.06.2020, Az.
Gegen den Antragsgegner wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von 3 Tagen verhängt.
2.Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 Euro festgesetzt.
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