OLG Hamburg - Beschluss vom 12.02.2021
2 WF 58/20
Normen:
FamFG § 76; FamFG § 78 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2021, 1398
Vorinstanzen:
AG Hamburg, vom 21.03.2020

Sofortige Beschwerde in einem ProzesskostenhilfeverfahrenKostenmäßige Beschränkung einer BeiordnungErforderlichkeit der persönlichen anwaltlichen Beratung eines Elternteils in KindschaftssachenBeiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Anwalts

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2021 - Aktenzeichen 2 WF 58/20

DRsp Nr. 2021/4854

Sofortige Beschwerde in einem Prozesskostenhilfeverfahren Kostenmäßige Beschränkung einer Beiordnung Erforderlichkeit der persönlichen anwaltlichen Beratung eines Elternteils in Kindschaftssachen Beiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Anwalts

1. In Kindschaftssachen ist in der Regel eine persönliche anwaltliche Beratung des Elternteils erforderlich. 2. Daher kommt es für die Beiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Anwalts im Rahmen der VKH-Bewilligung darauf an, ob dem Bedürftigen zumutbar ist, sich zur Wahrnehmung persönlicher Beratungsgespräche zu einem im Gerichtsbezirk niedergelassenen Verfahrensbevollmächtigten zu begeben. 3. Maßgeblich hierfür ist, ob ein bemittelter Beteiligter in der Situation des Bedürftigen einen Anwalt unter Inkaufnahme der damit einhergehenden Mehrkosten an seinem Wohnort beauftragt hätte, um den Zeit- und Fahraufwand zur Wahrnehmung von Terminen bei einem Anwalt im Gerichtsbezirk zu vermeiden.