I. Der am 12.05.1951 geborene Antragsteller und die am 05.09.1951 geborene
Antragsgegnerin haben am 21.12.1973 die Ehe geschlossen, aus der die Tochter Nina, geboren am 16.09.1981 (fast 17 Jahre alt) und die Zwillinge Julia und Simone, geboren am 15.01.1986 (12 Jahre) hervorgegangen sind. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwetzingen vom 17.05.1988 (3 F 10/87) wurde die Ehe der Parteien geschieden, der Versorgungsausgleich geregelt und nach heftigen Auseinandersetzungen der Parteien und Einholung eines psychologischen Gutachtens durch den Sachverständigen Dr. Paul S, M vom 30.12.1987 die elterliche Sorge für die Kinder der Mutter, bei der die Töchter nach dem Auszug des Vaters im August 1986 verblieben waren, übertragen.
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