OLG Köln - Beschluss vom 18.01.2006
4 UF 209/04
Normen:
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2 ; GG Art. 6 Art. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1625
NJW-RR 2006, 1588
OLGReport-Köln 2006, 430
Vorinstanzen:
AG Brühl, vom 22.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 26/03

Sorgerechtsübertragung bei endgültiger Rückkehr des antragstellenden Elternteils in ausländische Heimat

OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2006 - Aktenzeichen 4 UF 209/04

DRsp Nr. 2006/21073

Sorgerechtsübertragung bei endgültiger Rückkehr des antragstellenden Elternteils in ausländische Heimat

»1. Allein der Umstand, dass ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind der Parteien in seine Heimat ins Ausland umsiedeln will, rechtfertigt es nicht, ihm die beantragte Übertragung des Personensorgerechts zu verweigern. Für die Sorgerechtsentscheidung ist entscheidend darauf abzustellen, was dem Kindeswohl am Besten dient.