SchlHOLG - Urteil vom 21.12.2006
11 U 64/06
Normen:
BGB § 280 ; BGB § 1578 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 04.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 416/04

Sorgfaltsanforderungen bei anwaltlicher Beratung eines Unterhaltsverpflichteten

SchlHOLG, Urteil vom 21.12.2006 - Aktenzeichen 11 U 64/06

DRsp Nr. 2008/10809

Sorgfaltsanforderungen bei anwaltlicher Beratung eines Unterhaltsverpflichteten

»1. Die Verpflichtung eines Rechtsanwalts, einen Mandanten über die Möglichkeit einer zeitlichen Unterhaltsbegrenzung zu belehren, ist wegen der häufig wechselnden Rechtslage zum Unterhaltsrecht sorgfältig für den Zeitpunkt der Beratung zu bestimmen. 2. Ob eine entsprechende Pflichtverletzung kausal geworden ist, hängt wiederum entscheidend von der Rechtslage im zu beurteilenden Zeitraum ab.«

Normenkette:

BGB § 280 ; BGB § 1578 Abs. 1 S. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf das angefochtene Urteil (Bl. 124 - 131 d. A.) Bezug genommen. Mit seiner form- und fristgerecht eingelegten (Bl. 135a, 140 d. A.) und begründeten (Bl. 148 ff d.A.) Berufung beantragt der Kläger,

unter Abänderung des angefochtenen Urteils festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, ihm - dem Kläger - den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstehen wird, dass der Beklagte den nachehelichen Ehegattenunterhalt zu Gunsten seiner - des Klägers - geschiedenen Ehefrau, Frau A., nicht gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB hat zeitlich begrenzen lassen.

Der Beklagte begehrt die Zurückweisung der Berufung.

II.