VG Hamburg, vom 17.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 VG 4265/94
Sozialhilferecht: Rückforderungsanspruch des Schenkers als Mittel der Selbsthilfe
OVG Hamburg, Beschluß vom 05.04.1995 - Aktenzeichen Bs IV 21/95
DRsp Nr. 2007/24921
Sozialhilferecht: Rückforderungsanspruch des Schenkers als Mittel der Selbsthilfe
»1. Der Rückforderungsanspruch des Schenkers gegen den Beschenkten wegen Verarmung nach § 528 Abs. 1BGB kann ein bereites Mittel der Selbsthilfe (§ 2 Abs. 1BSHG) sein, das einen Sozialhilfeanspruch des Schenkers - hier auf Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten - ausschließt.2. Im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnet werden kann der Partei nach § 121 Abs. 2ZPO nur ein Rechtsanwalt, nicht ein Rechtsbeistand.«