BAG - Urteil vom 24.02.2021
4 AZR 269/20
Normen:
TVÜ-VKA § 29b; BAT § 22;
Fundstellen:
AP TVöD § 12 Nr. 8
AuR 2021, 382
NZA 2022, 295
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 29.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 70/19
ArbG Mönchengladbach, vom 20.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1974/18

Spezialitätsprinzip bei Erfüllung spezieller Tätigkeitsmerkmale mit Vorrang vor allgemeinen TätigkeitsmerkmalenWertigkeitsrahmen für schwierige Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst in der Tarifsystematik des TVöD/VKATarifliche Bewertung der Aufgabe eines Amtsvormunds durch eine SozialarbeiterinTarifliche Bewertung von Tätigkeiten als Rechtsfrage

BAG, Urteil vom 24.02.2021 - Aktenzeichen 4 AZR 269/20

DRsp Nr. 2021/10100

Spezialitätsprinzip bei Erfüllung spezieller Tätigkeitsmerkmale mit Vorrang vor allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen Wertigkeitsrahmen für schwierige Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst in der Tarifsystematik des TVöD/VKA Tarifliche Bewertung der Aufgabe eines Amtsvormunds durch eine Sozialarbeiterin Tarifliche Bewertung von Tätigkeiten als Rechtsfrage

Orientierungssätze: 1. Erfüllt ein Arbeitsvorgang die Anforderungen eines speziellen Tätigkeitsmerkmals, ist eine Anwendung der Tätigkeitsmerkmale des Allgemeinen Teils nach dem Spezialitätsprinzip ausgeschlossen. Die speziellen Tätigkeitsmerkmale sind deshalb vorrangig zu prüfen. Dies gilt auch für diejenigen für den Sozial- und Erziehungsdienst (Rn. 23).