BVerwG - Beschluß vom 10.03.1998
1 B 249.97
Normen:
GG Art. 3 ; RuStAG § 6 § 8 ; BGB § 1770 ;
Fundstellen:
InfAuslR 1998, 401
StAZ 1998, 290
Vorinstanzen:
OVG Bremen, vom 16.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BA 13/97

Staatsangehörigkeitsrecht - Adoption eines volljährigen Ausländers durch einen Deutschen

BVerwG, Beschluß vom 10.03.1998 - Aktenzeichen 1 B 249.97

DRsp Nr. 1999/1135

Staatsangehörigkeitsrecht - Adoption eines volljährigen Ausländers durch einen Deutschen

Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß die Adoption eines volljährigen Ausländers durch einen Deutschen anders als die Adoption eines Minderjährigen nicht ohne weiteres den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bewirkt.

Normenkette:

GG Art. 3 ; RuStAG § 6 § 8 ; BGB § 1770 ;

Gründe:

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie fristgerecht eingelegt worden ist. Sie genügt jedenfalls nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO und ist bereits deshalb nicht zulässig. Einer Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Klägers bedarf es folglich nicht.