1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, Familiengericht, vom 24.6.2011 - Geschäftsnummer
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 2000 €.
3. Der Beteiligten zu 2) wird für die II. Instanz Verfahrenskostenhilfe ohne Raten unter Beiordnung von Rechtsanwältin F. bewilligt.
I. Der Beteiligte zu 3) begehrt die Feststellung, dass er nicht der Vater der am 31.03.2010 geborenen Beteiligten zu 1) ist.
Zur Darstellung des Sachverhalts wird zunächst auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses Bezug genommen und ergänzend auf die Ausführungen unter Ziffer I. des Senatsbeschlusses vom 09.02.2012 (Bl. 176 d.A.).
Der Beteiligte zu 3) beantragt,
den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, Familiengericht, vom 24.06.2011, GeschNr.
Die Beteiligte zu 2) beantragt,
die Beschwerde zurückzuweisen.
Auf die in beiden Instanzen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen wird ergänzend Bezug genommen.
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